Es ist ein heikles und emotional stark geladenes Thema, über das nicht viel geredet wird. Zu groß sind oft die Zweifel und die Angst: „Was ist richtig?“ „Was ist falsch?“ „Kann ich da überhaupt etwas bewirken?“ Der ÖFHF möchte mit diesem Artikel allen Aktiven einen Überblick über ihre Möglichkeiten geben, mit dem Thema umzugehen.

Eine große Überraschung: Es gibt kein Patentrezept. Dieser Text soll und kann euch aber einen Einblick geben, wie es zu Übergriffen kommen kann und wie die TäterInnen vorgehen. So sollen Aktive und Verantwortliche ein Gespür für die Problematik bekommen, Präventionsmaßnahmen setzen können und im konkreten Fall wissen, was zu tun ist. Wir informieren euch außerdem darüber, an wen ihr euch im Ernstfall wenden könnt. Die Informationen in diesem Artikel basieren unter anderem auf den Unterlagen aus der Übungsleiterausbildung, die seit diesem Jahr einen Theorieteil zum Thema „Sport und sexuelle Übergriffe“ beinhaltet. Zusätzlich wird dieser Artikel zur allgemeinen Information in unsere Ausbildungs-Seite implementiert.

Sexuelle Übergriffe: Die Statistik dahinter

Leider sind Umfragen und Statistiken zu dem Thema (noch) nicht sehr zahlreich. Für historisches Fechten in Österreich gibt es noch gar keine und bis dato auch keine uns bekannten Fälle. Trotzdem zeichnen die vorhandenen Daten bereits ein klares Bild. Laut einer Prävalenzstudie des ÖIF (Österreichischer Integrationsfonds) berichtet jeder vierte Mann (27,2%) Opfer sexueller Belästigung gewesen zu sein, bei den Frauen sind es aber schon drei von vier – satte 74,2%! Der Großteil der Opfer ist also weiblich. Im Gegensatz dazu ist laut Statistik der Großteil der Täter männlich. Auch Fälle mit Täterinnen gibt es. Sie sind selten, doch nicht zu unterschätzen. Hier wird von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen, denn das Thema ist ein noch größeres Tabu als die allgemeine Diskussion über Missbrauch. Hinzu kommt: Die Opfer werden sehr häufig nicht ernst genommen.

Das klingt nicht sehr aufmunternd für einen Sportverein, der Prävention in diesem Bereich betreiben möchte. Allerdings ist hinzuzufügen, dass in der überwiegenden Zahl von sexuellen Übergriffen die Täter aus dem familiären Umfeld oder Freundeskreis stammen. Statistisch gesehen passiert es euch also eher, dass ein Opfer euren Verein besucht, das zu Hause Übergriffen ausgesetzt ist. Sollte euch dahingehend etwas auffallen wie verdächtige Blutergüsse, darauf hindeutende Aussagen der Person o.Ä.: Schaut nicht weg, sondern sucht euch Hilfe bei den zuständigen Stellen (siehe ganz unten)!

Wie es passiert

Die Art der Übergriffe lassen sich grob in drei Arten unterteilen: Nummer 1: Es kommt zu Übergriffen zwischen Erwachsenen – also volljährigen Personen. Nummer 2: Eine Machtposition wird ausgenutzt, um eine (häufig schutzbefohlene) minderjährige Person mithilfe von Sexualität zu unterwerfen. Oder Nummer 3: Sogenannte „Peergewalt“, also Übergriffe unter gleichaltrigen Minderjährigen.

Die TäterInnen gehen oft sehr subtil vor. Sexualisierte Gewalt ist selten ein einzelner und eindeutiger Vorfall. Meist geht allem ein langer Manipulationsprozess voraus, der nicht nur das Opfer betrifft, sondern auch die Vereinsmitglieder, Verantwortlichen im Verein und ev. Erziehungsberechtigte. Es ist nicht unüblich, dass sich nach aufgedeckten Fällen ein erschüttertes Umfeld präsentiert: „Das würde er doch nie tun.“ „Das hätten wir nie von ihr gedacht.“ „Die Person war immer unauffällig.“

Ein mögliches Opfer wird ausgesucht, indem häufig zunächst seine Widerstandsfähigkeit getestet wird. Ist diese gering, ist auch die Wahrscheinlichkeit gering, dass der Missbrauch öffentlich gemacht wird. Gleichzeitig wird Vertrauen zum Opfer aufgebaut. Es soll sich komplett abhängig fühlen. Die Übergriffe beginnen meistens mit einer ersten, versehentlich erscheinenden Aktion oder Äußerung. Man ist sich nicht sicher: Wie war das gemeint? War es Absicht? Bin ich am überreagieren? Stößt der Täter auf keinen Widerstand, wird der Druck erhöht und die Teufelsspirale nimmt ihren Anfang.

Gesetzliche Grundlagen & Prävention

Viele Täter manipulieren ihre Opfer, indem sie die Schwere ihrer Vergehen herunterspielen und ihnen falsche Tatsachen vorgaukeln. „Das ist doch nichts.“ „Glaubst du echt, dass ich bestraft werde?“ „Du bist doch schuld.“ „Wer soll dir denn glauben?“ Die TäterInnen dürfen sich in Wirklichkeit auf einiges gefasst machen. Es folgt eine Auswahl von Paragraphen, die zur Anwendung kommen können:

  • Beleidigung nach § 115: anzügliche oder abwertende Kommentare über Körper und Aussehen, sexistische Witze oder Sprüche usw.
  • Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen nach § 218 Abs. 1a: sogenanntes „Grapschen“, intensive Berührung am Busen oder zwischen den Beinen usw.
  • Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses nach § 212: Machtmissbrauch und Vertrauensmissbrauch eines Schutzbefohlenen
  • Herstellung, Verbreitung, Besitz, sowie das Betrachten im Internet von pornographischen Darstellungen einer minderjährigen Person nach § 207a
  • Schwerer sexueller Missbrauch nach § 206: Erzwungene geschlechtliche Handlungen mit Ausnahme des Geschlechtsverkehrs
  • Nötigung zu einer geschlechtlichen Handlung § 202
  • Vergewaltigung nach § 201

Leider wenden viele Opfer sich nicht unmittelbar nach dem Übergriff an eine Vertrauensperson, was die Beweisbarkeit häufig erschwert. Verantwortliche sollten hier ein Umfeld schaffen, in dem alle Aktiven jederzeit Ansprechpersonen haben, an die sie sich wenden können. In der Broschüre von 100%-Sport werden außerdem folgende Maßnahmen empfohlen:

  • Thema verankern: in den Vereinsstatuten oder im Leitbild
  • Vertrauenspersonen und Zuständige benennen, an die sich Betroffene wenden können (idealerweise ausgebildete „MultiplikatorInnen„)
  • Regelungen für ein gutes Miteinander formulieren (z.B.: Betreten der Umkleiden und Duschen, SportlerInnen nicht in Privatbereichen der Trainer usw.)
  • regelmäßig über das Thema sprechen bzw. kommunizieren (Tabu brechen)
  • standardmäßige Überprüfung der MitarbeiterInnen: z.B. in regelmäßigen Abständen eine aktuelle Strafregisterbescheinigung bzw. bei Kontakt mit Minderjährigen eine Strafregisterbescheinigung für Kinder- und Jugendfürsorge* (wenn diese mit Bestätigung einer Organisation beantragt wird, fällt eine geringere Verwaltungsabgabe an)

*Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist sorfältig mit den Informationen in der Bescheinigung umzugehen. Empfehlung: Nur vorzeigen lassen und dies durch einen Vermerk dokumentieren.

Ich leite Training – darf ich überhaupt noch was?

Die Vorgaben und Empfehlungen der zuständigen Stellen und Organisationen gehen in eine Richtung, die TrainerInnen und Vereinen auf den ersten Blick ihre Tätigkeit erschwert. Nicht jeder Verein kann zu jeder Zeit das 6-Augen-Prinzip oder getrennte Umkleiden gewährleisten und Leute finden, die sich ausbilden und als Vertrauenspersonen aufstellen lassen. Und wie soll man historisches Fechten ohne Körperkontakt ausüben? Das Thema wirft also viele Fragezeichen und vielleicht auch Unverständnis auf. Dazu sei gesagt: Die Empfehlungen richten sich hauptsächlich an Vereine im Bereich des Kinder- und Jugendtrainings. Viele der Empfehlungen zielen aber nicht nur darauf ab, potentielle Opfer auf der einen Seite zu schützen. Denn es geht auch in die andere Richtung: Es gab und wird leider auch wieder Fälle geben, in denen Übergriffe vorgetäuscht werden, um Verantwortlichen oder Trainern zu schaden. Es geht also darum, beide Seiten abzusichern.

Wie viel jeder von uns in diesem Bereich tun will, bleibt uns überlassen. Lasst euch auf jeden Fall für das Thema sensibilisieren. Ein paar erste Anstöße für TrainerInnen könnten sein: Seid im Bereich Kinder- und Jugendtraining aufmerksam und achtet auf Mobbing und Peergewalt. Fragt im Zweifelsfall mal in die Gruppe, ob bei einer bestimmten Übung enger Körperkontakt für alle in Ordnung geht. Warnt Neulinge vor, bevor ihr die erste Ringtechnik ansetzt oder ihnen an den Torso greift, um die Spannung im Core-Bereich zu überprüfen. Betretet Duschen oder Garderoben erst, nachdem ihr angeklopft und euch angekündigt habt. Verlasst euch aber auch auf euer Gefühl. Wenn euer Verein eine eingeschworene Gruppe ist, die sich seit Jahren kennt, wird es normalerweise keine Probleme geben. Und auch für euch gilt: Wenn ihr euch unwohl fühlt oder etwas für unangebracht haltet, weist die andere Person sofort darauf hin, verlasst im schlimmsten Fall die Situation und behaltet euch weitere Schritte vor.

Die „kleineren“ Dinge: Geh, stell dich nicht so an!

Bezogen auf das historische Fechten, Kampfsport und Kampfkunst möchte ich hier noch ein paar Beobachtungen einfließen lassen, die mangels Statistiken „nur“ auf Eindrücken und Erfahrungen beruhen können. Aus diversen Gründen zieht unsere Art von Betätigung manchmal Individuen an, denen es weniger um das „Kämpfen“ an sich geht, sondern vielmehr um die Bestätigung ihres eigenen Egos. Wenn so eine Person noch über eine gehörige Portion Machismus und Arroganz verfügt, sehen wir uns vielleicht mit Wortmeldungen und Aktionen während des Trainings konfrontiert, die geradeso an der Grenze zwischen „duldbar“ und „geht gar nicht“ entlang schrammen, aber nicht strafbar oder nur schwer beweisbar sind. Manche sehen das als nicht so problematisch und kommen damit klar: Man antwortet schlagfertig und idealerweise als geschlossene Gruppe auf die Kommentare und zieht der Person im nächsten Freigefecht genüsslich eine drüber. Fasst der Übeltäter jemandem „versehentlich“ ans Hinterteil, fährt „versehentlich“ ein Ellenbogen aus. Danach hat man normalerweise seine Ruhe oder die Person lässt sich gar nicht mehr blicken: Die Sache wurde idealerweise ausgebremst, bevor sie Fahrt aufnehmen konnte und die betreffende Person sollte gelernt haben, dass ihr Verhalten unerwünscht ist.

Wenn das aber nicht passiert und eine solche Person über längere Zeit den Verein und die Szene unsicher macht, wird das Verhalten vielleicht penetranter – schließlich hatte ja nie wer was dagegen, also muss es doch ok sein, oder? Die Gruppendynamik tut ihr Übriges: Wer nicht direkt betroffen ist, hält lieber den Mund. Wer betroffen ist, will nichts sagen, weil er nicht als Spielverderber dastehen will. Die anderen sagen ja schließlich auch nichts und die Person gehört ja inzwischen zur Szene und zum Verein. Wenn man sie darauf anspricht, wird meistens alles heruntergespielt: „So ist das ja gar nicht gemeint.“ „Stell dich doch nicht so an!“ „Meine Güte, bist du prüde!“

Wenn es so weit kommt, muss an Verantwortliche und TrainerInnen appelliert werden: Auch wenn ihr nicht direkt etwas gesehen oder gehört habt, wenn euch auffällt, dass sich ein oder mehrere Schüler in einer Trainingssituation oder im Verein nicht wohlfühlen, trefft Maßnahmen! Sprecht die Leute darauf an und versucht herauszufinden, was los ist. Und fragt euch, warum sie nicht gleich zu euch gekommen sind: Habt ihr keine entsprechende Gesprächskultur etabliert? Wussten sie nicht, dass sie damit zu euch kommen können?

Danach ist Fingerspitzengefühl beim Umgang mit den Betroffenen und euer Urteilsvermögen gefragt. Wenn ihr zu dem Schluss kommt, dass kein Handlungsbedarf besteht, könnt ihr immer noch entscheiden, ob ihr z.B. die im Verein etablierten Umgangsformen und den gängigen Humor thematisieren und ev. ändern wollt. Vielleicht ist es auch eine mögliche Lösung der Person, die sich beschwert, einen anderen Verein ans Herz zu legen, der ihre persönlichen Ansichten und Erwartungen an das Training eher teilt.

Problematisch wird es dann, wenn die verbalen Äußerungen auf anwesende Personen abzielen. Hier habt ihr es im besten Fall „nur“ mit Mobbing zu tun, im schlimmsten Fall mit Belästigung. Es besteht also Handlungsbedarf. Sprecht mit dem Übeltäter oder der Übeltäterin und stellt klar: Jeder, egal ob Aktiver oder TrainerIn, muss sich sexuelle Advancen, wertende Kommentare über Aussehen oder Ähnliches verkneifen können. Stärkt die Gruppe und die Betroffenen. Wenn sie wissen, dass sie euren Rückhalt haben, weisen sie die Person auch selbst in die Schranken. Wenn das alles nicht hilft, habt ihr jedes Recht die Person (per Vorstandsbeschluss) aus dem Verein auszuschließen oder euch weitere Schritte vorzubehalten.

Bei allem, was über solche „nicht eindeutig strafbare verbale“ Äußerungen hinausgeht, müsst ihr handeln. Beleidigungen, unerwünschte spielerische Schwertschläge auf Hinterteile, Grapschen u.Ä. sind tabu. Punkt. Basta. Und damit landen wir beim nächsten Punkt…

Und wenn doch etwas passiert?

Die Katastrophe passiert doch: Was ist zu tun? Lest euch bitte die folgenden Empfehlungen durch und kontaktiert auf jeden Fall eine zuständige Stelle, die euch weiterhilft (siehe unten).

Jemand berichtet von einem Verdacht, der eine dritte Person betrifft.

  • Bleibt ruhig und besonnen. Versprecht nichts, was ihr nicht halten könnt, oder was euch zum Schweigen verurteilt. Lasst euch auf kein: „Das hast du nicht von mir.“ oder „Sag es ja niemandem.“ ein.
  • Hilfe suchen: Wendet euch an eine Vertrauensperson im Verein oder – wenn nicht vorhanden an eine Opferschutzorganisation.
  • Agiert nicht voreilig. Übt keinen Druck auf die Betroffenen aus, indem ihr irgendwelche Andeutungen macht.
  • Konfrontiert nicht die Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Opfern und TäterInnen aus dem familiären und sozialen Umfeld. Überlasst diesen Schritt der Opferschutzorganisation.
  • Sprecht nicht mit den verdächtigen Personen, auch das überlassen wir geschulten Experten. Dadurch könntet ihr auch eventuelle Verdachtserhärtungen zunichte machen, weil ihr den Personen die Gelegenheit gebt, Beweise verschwinden zu lassen, sich aus dem Staub zu machen oder das Opfer zu verängstigen, sodass es nicht aussagen will.

Eine betroffene Person berichtet von Übergriffen.

  • Gespräch: Versucht ein offenes und vertrauenswürdiges Klima herzustellen. Das Wichtigste ist, dass das Opfer sich jemandem anvertraut und ihr ihm Glauben schenkt und es ernst nehmt.
  • Protokoll: Hört gut zu und merkt euch den genauen Wortlaut. Macht euch Notizen und erklärt der betroffenen Person, dass ihr mitschreibt, damit sie später nicht alles wiederholen muss. Verfasst aus euren Notizen ein Protokoll. Kennzeichnet Zitate, verzichtet auf Interpretationen und Mutmaßungen.
  • Stellt offene Fragen (keine ja/nein-Fragen), damit das Opfer sich in eigenen Worten ausdrücken kann. Versucht nicht, die Betroffenen zu einer bestimmten Antwort hinzulenken, die auf euren Vermutungen basiert.
  • Keine Details: Stellt keine detaillierten Fragen dazu, was der Täter gemacht hat.
  • Versprecht keine Geheimhaltung.
  • Einvernehmen: Sprecht jeden weiteren Schritt altersgerecht mit der betroffenen Person ab und agiert nur mit ihrem Einverständnis, damit sie keinen weiteren Vertrauensbruch erlebt. Wendet euch mit ihrer Zustimmung an eine Opferschutzorganisation.

Was ist NICHT unsere Aufgabe?

Beratung der Opfer, sowie Strafverfolgung der TäterInnen überlassen wir den Organisationen und Experten.

Ich brauche Hilfe: Kontakte und Anlaufstellen für den Notfall

Auf dieser Homepage findet ihr die Beratungsstelle in eurer Nähe: Safesport

Quellen

  • Für Respekt und Sicherheit. Gegen sexualisierte Übergriffe im Sport. Handreichung für Sportvereine. BMÖDS & 100% Sport, 2018. Hier zur Homepage.
  • Verkehrte Lust. Sexueller Missbrauch durch Frauen. Caroline von Eichhorn & Joseph Röhmel. Der Spiegel, 2011 Zum Artikel.
  • ZAHLEN und FAKTEN ZU SEXUELLER GEWALT GEGEN FRAUEN. Frauenberatung Notruf bei sexueller Gewalt Wien, 2019. Zum Dokument.
  • Safesport (Abruf: März 2020)

Text: Elisabeth Orion, März 2020

Eine kurze Bemerkung der Autorin zum Thema „Gendern“: Ich habe mich bewusst dazu entschlossen, in diesem Artikel nicht durchgängig zu gendern, um einerseits den aktuellen Statistiken Rechnung zu tragen, andererseits die Geschlechtszugehörigkeit offen zu lassen.

Bilder: Stefan Feichtinger (T.HEMA), fretless für Fior della Spada, Unsplash (Melanie Wasser, Edvin Johansson, Perry Grone)