Liebe Fechtfreunde!
Jetzt (1.7.2020, 11.50 Uhr) kann ich mit tatsächlichen Neuigkeiten aufwarten:

Gleich anfangs eine Zusammenfassung:

Kontaktsport (mit Körperkontakt) ist ab heute wieder generell indoor und outdoor möglich, allerdings nur mit Präventionskonzept.
Ich werde für den ÖFHF ein solches Konzept erarbeiten, mit der Gesundheitsbehörde abklären und dann an die Vereine als Empfehlung weiterleiten.

Die neue Verordnung:

Seit soeben (irgendwann zwischen 11.00 und 11.20 Uhr) ist die neue Covid-Lockerungs-Verordnung, gültig ab 1.7.2020, veröffentlicht worden:
Aussage der Verordnung zum Bereich „Sport“:
§ 8.
(1) Das Betreten von Sportstätten gemäß § 3 Z 11 BSFG 2017, BGBl. I Nr. 100/2017, ist unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 zulässig.
(2) Abs. 1 und § 1 Abs. 1 gelten nicht bei der Sportausübung. Bei der Ausübung von Sportarten, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt, im Rahmen von Vereinen oder auf nicht öffentlichen Sportstätten gemäß § 3 Z 11 BSFG 2017 hat der Verein oder der Betreiber der Sportstätte ein COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und umzusetzen. Dieses COVID-19-Präventionskonzept hat zumindest folgende Themen zu beinhalten:
1.
Verhaltensregeln von Sportlern, Betreuern und Trainern,
2.
Vorgaben für Trainings- und Wettkampfinfrastruktur,
3.
Hygiene- und Reinigungsplan für Infrastruktur und Material,
4.
Regelungen zum Verhalten beim Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion.
Das COVID-19-Präventionskonzept kann auch ein datenschutzkonformes System zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten im Rahmen von Trainingseinheiten und Wettkämpfen wie beispielsweise ein System zur Erfassung von Anwesenheiten auf freiwilliger Basis beinhalten.
Hinweis:
Es ist ein „Präventionskonzept“ notwendig. Zufällig war ich heute Vormittag beruflich bei einer Konferenz zu diesem Thema bei der Bezirkshauptmannschaft Baden, bei der auch das Thema „Präventionskonzept“ behandelt wurde. Die kannten die Verordnung aber zu diesem Zeitpunkt ja auch noch nicht und konnten daher zum Präventionskonzept keine Fragen beantworten (Was muss da drinnen stehen? Gibt es Schulungen für damit befasste Präventionskonzept-Erarbeiter?) Einiges ist zwar klar und nicht neu (Punkte 3. und 4.), aber die Punkte 1. und 2. müssen von den jeweiligen Fachverbänden der betroffenen Sportarten erst ausgearbeitet und eventuell mit den Gesundheitsbehörden abgesprochen werden. Das kann also noch ein paar Tage dauern.

Was ist ab 1. Juli möglich?

Ab 1.Juli muss bei der Sportausübung kein Sicherheitsabstand mehr eingehalten werden. Damit werden Mannschafts- und Kampfsportarten, aber auch der Tanzsport wieder in vollem Umfang möglich. Vor und nach dem Sport gilt weiterhin die Grundregel: Halten Sie mindestens einen Meter Abstand zu anderen Personen.
Bei Wettkämpfen sind auch wieder Zuschauer in größerem Ausmaß erlaubt – bis zu 500 (outdoor) bzw. 250 (indoor), wenn es sich um gekennzeichnete, zugewiesene Sitzplätze handelt, bis zu 100, wenn es sich um Steh- oder nicht zugewiesene Sitzplätze handelt.
Die Teilnehmerzahl bei Breitensportveranstaltungen ist vorerst mit 100 Personen begrenzt. Dabei sind auch Massenstarts möglich, sofern im Startbereich ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten oder ein Mund-Nasen-Schutz verwendet wird.

Ist das Training von Mannschafts- und Kampfsportarten möglich?

Seit 1. Juli sind Mannschafts- und Kampfsportarten wieder uneingeschränkt möglich. Bei Sportarten und Formen, bei denen Körperkontakt erfolgt (z.B. Tackle Football, Sparing, Kumite, Figthing), muss ein COVID-19-Präventionskonzept erstellt und umgesetzt werden.
Information der Sport Austria Bundes-Sportorganisation: Handlungsempfehlungen für Sportvereine und Sportstättenbetreiber.
Um bei einem Auftreten eines Infektionsfalls die Kontaktkette nachvollziehen zu können, empfehlen wir generell geeignete Maßnahmen zu setzen, wie z.B. gleiche Gruppenzusammensetzung, überschaubare Gruppengröße, Anmeldesystem, dokumentierte Teilnahme.

Abschließend:

Der ÖFHF wird den Vereinen empfehlen, sowohl die Empfehlungen der Behörden als auch das noch zu erarbeitende Präventionskonzept umzusetzen. Die Vereine entscheiden aber eigenverantwortlich und können gegebenenfalls eigene Regeln und Konzepte erstellen.
Ich ersuche aber, immer im Hinterkopf zu behalten, dass das Virus nicht verschwunden ist. Es ist weiter unter uns und die Infektionszahlen steigen auch gerade wieder. Wir müssen uns also der Gefahr weiter bewusst sein und unser Handeln verantwortungsvoll planen. Dann steht dem Spaß und dem Training nichts mehr im Wege.
Danke und bis bald,
Andreas Klingelmayer
ÖFHF-Obmann