Der ÖFHF stellt den Mitgliedsvereinen ein Präventionskonzept zur Verfügung, das sie bei Bedarf verwenden können. Dieses von der Lockerungsverordnung geforderte Konzept ist eine Empfehlung des ÖFHF, selbstverständlich können die Mitgliedsvereine das vorliegende Konzept für ihre Bedürfnisse abändern oder ein eigenes Konzept erstellen und verwenden.

Das Konzept ist für den „normalen“ Trainingsbetrieb sowohl indoor als auch outdoor geeignet, für größere Veranstaltungen wie z.B. Meisterschaften ist dann ein eigenes „Veranstaltungs-Präventions-Konzept“ nötig (das aber natürlich auf dem vorliegenden Konzept aufbauen kann und die besonderen Umstände wie z.B. „viele Zuseher“ berücksichtigt).

Mit Verordnung vom 1.7.2020 hat die Österreichische Bundesregierung die Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie gelockert. Kampf- und Kontaktsportarten sind jetzt wieder möglich, allerdings unter gewissen Auflagen.

Daher hat der ÖFHF folgendes Präventionskonzept zur Empfehlung an die Mitgliedsvereine für die Durchführung des Trainings erarbeitet, in denen die Handlungsempfehlungen der Bundessportorganisation eingearbeitet sind:

Ausgangslage:

„Historisches Fechten“ ist eine Sportart (Kampfkunst), die zwar teilweise mit langen Waffen (Langes Schwert oder Rapier = ca. 1,4 m, Halbe Stange = 1,8 m) arbeitet, aber dabei auch regelmäßig Techniken wie „Entwaffnen“ oder „Ringen“ anwendet. Somit ist nicht nur bei Gefechten mit kürzeren Waffen (Dussak, Dolch, Säbel, Seitschwert) ein regelmäßiger enger Körperkontakt der Trainierenden gegeben, sondern auch beim „normalen“ Fechten oder bei Sparrings. Somit sind besondere Vorsorgemaßnamen nötig.

Begriffsbestimmung:

Dieses Präventionskonzept gilt für Trainings sowohl im Indoor- wie auch im Outdoor-Bereich. Sollten allerdings Regeln genannt werden, die für den Outdoor-Bereich sinnwidrig sind – z.B. eine Empfehlung zum Lüften – so entfallen diese natürlich für den Outdoor-Bereich).

Als „Training“ wird in diesem Zusammenhang jede Form der sportlichen Zusammenkunft verstanden, bei der sinngemäß Historisches Fechten ausgeübt wird. Der Begriff „Training“ ist also bei der Interpretation dieses Präventionskonzeptes auch auf Workshops, Vereinszusammenkünfte, Turniere, Fechtschulen und andere verwandte Aktivitäten anzuwenden.

Als „Trainer“ bzw. „Trainerin“ (und somit als „Verantwortliche(r)“) gilt jene Person, die für die jeweilige Aktivität vor Ort als „anordnungsbefugt“ verstanden wird. Das kann somit der jeweils „ranghöchste“ Trainer, Übungsleiter, Vereinsfunktionär oder von der Gruppe als Gruppenleiter ernannte Sportler (männlich oder weiblich) sein.

Sollte im weiteren Text der besseren Verständlichkeit wegen die männliche Form gewählt worden sein, so gilt die Formulierung selbstverständlich für alle Geschlechter (auch in der Lockerungsverordnung wird die männliche Form verwendet, obwohl sie für alle Geschlechter gilt).

Verhaltensregeln von Sportlern, Betreuern und Trainern:

  • Jeder Verein muss einen „Corona-Beauftragten“ ernennen, der sich speziell um die Einhaltung der Vorbeugemaßnahmen bei den Trainings kümmert. Sollte kein Beauftragter ernannt, anwesend oder erreichbar sein, so ist der jeweils vor Ort anwesende Trainer für die Umsetzung der Vorbeugemaßnahmen verantwortlich.
  • Die Missachtung der im Präventionskonzept enthaltenen Maßnahmen kann zum Platzverweis oder zum Ausschluss aus dem Training führen.
  • Wer sich krank fühlt, muss dem Training fernbleiben und informiert den Trainer per Telefon oder Mail. Bitte aus Rücksicht auf die Sportfreunde auch bei leichten oder unklaren Symptomen lieber vorsichtshalber auf ein Training verzichten.
  • Körperkontakt soll bei der Sportausübung auf das für die Sportausübung notwendige Maß beschränkt werden.
  • Wenn möglich soll das Training in Gruppen bis maximal 15 Personen stattfinden. Bei größeren Gruppen wird empfohlen, nochmals intern eine Aufteilung in zwei Kleingruppen vorzunehmen, die sich dann während des Trainings nicht mehr mischen.
  • Wenn möglich sollen pro Training immer die gleichen Teilnehmer paarweise miteinander trainieren.
  • Für jedes Training muss eine Anwesenheitsliste geführt werden, die Trainierenden müssen darüber informiert werden. Aus dieser Liste müssen Name, Vorname, Emailadresse und/oder Telefonnummer der Anwesenden (sowohl Aktive als auch eventuelle Besucher) ersichtlich sein. Diese Listen müssen aus Datenschutzgründen nach Ablauf eines Monats wieder gelöscht bzw. vernichtet werden (Beispiel: die Anwesenheitslisten für den Monat September sind nach Ablauf des Oktobers mit 1. November zu löschen).
  • Vor Betreten der Sportstätte muss sich der Trainer davon zu überzeugen, dass sich keine anderen Personen in der Sportstätte aufhalten, um eine Vermischung der Gruppen zu vermeiden. Sollte ein Wartebereich vorhanden sein, sodass sich beide Gruppen nicht vermischen können, ist ein Betreten aber möglich.
  • Auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1 Meter beim Betreten, Aufenthalt und Verlassen der Sportstätte (Eingangsbereich, Garderobe, Sanitärräume, Wartebereich, Gänge, etc.) muss geachtet werden. Bitte daher auch kein Händeschütteln oder Umarmen als Begrüßung.
  • Sollten Besucher oder Zuseher anwesend sein, so sollen diese einen eigenen, möglichst abgetrennten Bereich zugewiesen bekommen, damit sie sich nicht mit den aktiven Sportlern vermischen. Ein Mindestabstand von 2 Metern zu den Sportlern soll eingehalten werden.
  • Die üblichen persönlichen Hygienevorschriften (regelmäßiges Händewaschen, sich nicht ins Gesicht greifen, eventuell Handdesinfektion, Husten oder Niesen in die Armbeuge, etc.) sollen eingehalten werden.
  • Auf Angehörige von Risikogruppen (z.B. Vorerkrankungen wie Diabetes oder Immunsuppression) ist besondere Rücksicht zu nehmen (z.B. durch Individualtraining).
  • Beim Bilden von Fahrgemeinschaften zur Anfahrt zum Training bzw. bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln sind die Bestimmungen der Lockerungsverordnung vom 1.7.2020 zu beachten.

Vorgaben für die Trainings- und Wettkampfinfrastruktur:

  • Jeder Sportler soll seine eigene Ausrüstung verwenden und diese nicht mit anderen Sportlern teilen.
  • In den Garderoben und Trainingsräumen ist darauf zu achten, dass sich verschwitzte Sportkleidung oder Ausrüstung verschiedener Sportler nicht berührt (z.B. übereinander gehängt wird).
  • Für Wettkämpfe oder andere Fechtveranstaltungen, die über das normale Vereins-Training hinausgehen, ist ein eigenes Präventionskonzept zu erarbeiten, das auf die speziellen Umstände der jeweilige Veranstaltung Rücksicht nimmt. Sollte es sich dabei um eine gemeinsam mit dem ÖFHF organisierte Veranstaltung handeln, so ist dieses Präventionskonzept mit dem ÖFHF abzustimmen und muss vom ÖFHF schriftlich genehmigt werden.
  • Geschlossene Räume (Turnhallen, etc.) sollen möglichst oft gelüftet werden.

Hygiene- und Reinigungsplan für Infrastruktur und Material:

  • Sollten Fechtfedern, Trainings-Schwerter oder andere Sportgeräte als Leihgeräte angeboten werden, so sind diese entweder in die dauerhafte Obhut des Entleihers zu übergeben und/oder müssen diese bei Rückgabe gereinigt und desinfiziert werden.
  • Sollte seitens des Sportstättenbetreibers keine Reinigung oder Desinfektion zwischen den Benutzungen der Sportstätte durch verschiedene Sportvereine oder Gruppen gegeben sein, muss vom benützenden Verein selbst für die notwendige Hygiene vor Beginn des Trainings gesorgt werden.
  • Daher haben die Vereine in solchen Fällen dafür Sorge zu tragen, dass bei den Trainings ausreichend Reinigungs- und Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen. Der Präventionsbeauftragte oder der Trainer soll damit noch vor Betreten der Sporteinrichtung mindestens die Türschnallen, Sanitärarmaturen, Lichtschalter und andere Gegenstände, die üblicherweise häufig berührt werden, reinigen bzw. desinfizieren.
  • Es wird empfohlen, möglichst wenig Infrastruktur der Sportstätte (Geräte aus dem Geräteraum, etc.) zu verwenden. Sollte solche Infrastruktur wie. z.B. Matten für Fallübungen oder Ringen verwendet werden, so muss anschließend eine Reinigung bzw. Desinfektion dieser Infrastruktur erfolgen.

Regelung zum Verhalten beim Auftreten einer Covid-19-Infektion:

  • Für jedes Training ist ein Raum vorzusehen, in dem Personen mit einer aktuell auftretenden Covid-19-Infektion bzw. mit Verdacht auf eine solche abgesondert werden können (z.B. eine unbenutzte Garderobe, ein Geräte-Raum, etc.).
  • Sollten vor Beginn eines Trainings bei einer anwesenden Person Symptome einer Covid-19-Infektion auftreten (also noch kein engerer Kontakt mit anderen Mitgliedern der Gruppe erfolgt sein), so ist diese Person zu ersuchen, sich in den dafür vorgesehenen Raum zurückzuziehen und mit der Notfall-Tel.Nr. 1450 Kontakt aufzunehmen. Dort wird die weitere Vorgangsweise entschieden. Sollte die betroffene Person bei diesem Telefonat aufgefordert werden, sich nach Hause in Quarantäne zu begeben, so muss sie ohne jeden weiteren persönlichen Kontakt mit den anderen Anwesenden dieser Aufforderung Folge leisten. Sollte die Person nicht in der Lage sein, selbst den Heimweg anzutreten, so ist die Rettung zu rufen und über den speziellen Fall zu informieren.
  • Der Trainer muss daraufhin ebenfalls die Notfall-Hotline anrufen, um die notwendige Vorgangsweise für die restliche Gruppe abzuklären.
  • Sollte erst im Laufe des Trainings bemerkt werden, dass bei einer Person Symptome vorliegen, so haben alle Anwesenden (die ja auf Grund des Trainings näheren Kontakt hatten) die Corona-Notfall-Tel.Nr. 1450 anzurufen. Sinnvollerweise wird das erste Telefonat vom Betroffenen mit Symptomen geführt, das zweite vom Trainer, dann je nach Anweisung durch die Telefonhotline von den anderen Anwesenden oder der Trainer wurde aufgefordert, das für die ganze Gruppe zu erledigen.
  • Den Anweisungen der Notfall-Hotline muss Folge geleistet werden. Sollte diese Anweisung lauten, die jeweils zuständige Gesundheitsbehörde anzurufen, so ist dies sofort umzusetzen.
  • Den entsprechenden Anordnungen der Gesundheitsbehörde muss ebenfalls Folge geleitstet werden.
  • Der Trainer muss über Aufforderung der Gesundheitsbehörde die Daten der Anwesenheitsliste sofort übermitteln.
  • Im Falle einer während des Trainings auftretenden vermuteten Infektion muss sofort der Sportstättenbetreiber und auch eventuell nachfolgende Benutzer der Sporteinrichtung vom Verdachtsfall unterrichtet werden, damit die notwendigen Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten durchgeführt werden können, bevor eine neuerliche Benützung der Einrichtung durch andere Gruppen erfolgt. Sollte niemand erreichbar sein und alle Anwesenden die Aufforderung haben, sich sofort in Quarantäne zu begeben (die Sportstätte somit leer steht und niemand die nachfolgenden Gruppen über die Problematik informieren kann), so bleibt als letzter Ausweg z.B. ein Anruf bei der Polizei, damit diese eventuell eine vorübergehende Sperre der Sportstätte organisieren können.

Grundlagen dieses Konzeptes:

  • Lockerungsverordnung in der geltenden Fassung:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011162

  • Empfehlungen und Infos zur Sportausübung seitens des Sportministeriums:

https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/Häufig-gestellte-Fragen-Sport-Veranstaltungen.html

  • Empfehlungen und Infos des Gesundheitsministeriums:

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ–Alltag,-Familie,-Freizeit.html

  • Empfehlungen zur Sportausübung der Bundessportorganisation:

https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/handlungsempfehlungen-fuer-sportvereine-und-sportstaettenbetreiber/